Private Krankenversicherung
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In eine private Krankenversicherung wechseln dürfen Angestellte in Deutschland nur, wenn ihr Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Im Jahr 2010 lag diese bei einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro. Für den angestrebten Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV), musste ein Angestellter (bis zum 31.12.2010) die Versicherungspflichtgrenze zudem in 3 aufeinander folgenden Jahren überschritten haben.
Seit dem 1.1.2011 erlischt seine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits nach einem Jahr, wenn in diesem die Versicherungs-pflichtgrenze überschritten wurde. Für 2011 wurde der Grenze sogar auf 49.500 Euro abgesenkt. Fast alle Freiberufler und Selbständigen dürfen sich nach wie vor umgehend und unabhängig vom Einkommen bei einer privaten Krankenkasse versichern.
Für viele Versicherte bietet eine private Krankenkasse nicht nur umfassendere Leistungen, sondern diese auch zu deutlich geringeren Kosten. Das gilt insbesondere für Gutverdiener und Alleinverdiener ohne Kinder. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich unabhängig vom persönlichen Einkommen!
Da die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter ganz bestimmten Umständen möglich ist und der Wechsel zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen oft mit finanziellen Nachteilen verbunden ist, sollten Sie unbedingt eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Fordern Sie mit unserem Formular einen kostenlosen Private Krankenversicherungen Vergleich an und finden Sie so bequem den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis!